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§ 37 Geltung im Saarland - Digitale Gesetze
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen (NMV 1970)
Inhaltsübersicht
Teil I Allgemeine Vorschriften
Teil II Zulässige Miete für öffentlich geförderte Wohnungen
Teil III Zulässige Miete für preisgebundene steuerbegünstigte und frei finanzierte Wohnungen
Teil IV Umlagen, Zuschläge und Vergütungen
Teil V Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil V: Schlußvorschriften
§ 37 Geltung im Saarland
Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.