Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes (NeuGlV)
Inhaltsübersicht
Eingangsformel
Erster Abschnitt Volksentscheid
Zweiter Abschnitt Volksbegehren
Erster Unterabschnitt Zulassungsverfahren
Zweiter Unterabschnitt Eintragungsorgane
§ 53 Eintragungsleiter
§ 54 Aufforderung zu Vorschlägen für die Berufung der Eintragungsausschußbeisitzer
§ 55 Bildung und Tätigkeit der Eintragungsausschüsse
§ 56 Ehrenämter, Auslagenersatz, Erfrischungsgeld
Dritter Unterabschnitt Vorbereitung des Volksbegehrens
Vierter Unterabschnitt Eintragungshandlung
Fünfter Unterabschnitt Ermittlung und Feststellung der Eintragungsergebnisse
Dritter Abschnitt Volksbefragung
Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 56 Ehrenämter, Auslagenersatz, Erfrischungsgeld - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Volksbegehren
Zweiter Unterabschnitt: Eintragungsorgane
§ 56 Ehrenämter, Auslagenersatz, Erfrischungsgeld
Die Vorschriften der Bundeswahlordnung über Ehrenämter, den Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern und über das Erfrischungsgeld sind anzuwenden.