Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 5 Module - Digitale Gesetze
Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München (MVITAufstV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Masterstudium „Verwaltungsinformatik“
§ 3 Ziel des Masterstudiums
§ 4 Dauer des Studiums und Freistellungsumfang
§ 5 Module
§ 6 Pflichtmodule
§ 7 Pflichtmodule der Vertiefungsrichtungen
§ 8 Abfolge, Inhalt und Leistungspunkte der Module
§ 9 Modulprüfungen
§ 10 Masterarbeit
§ 11 Masterprüfung
§ 12 Leitung des Masterstudiums
§ 13 Zuständigkeit des Prüfungsamtes
§ 14 Widerspruchsverfahren bei Modulprüfungen
Abschnitt 3 Berufspraktische Einführung
Abschnitt 4 Abschluss des Aufstiegsverfahrens
Abschnitt 5 Schlussvorschrift
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Masterstudium „Verwaltungsinformatik“
§ 5 Module
(1) Das Masterstudium wird in Modulen durchgeführt.
(2) Die Module unterteilen sich in
1.
die Pflichtmodule,
2.
die Pflichtmodule der Vertiefungsrichtung und
3.
das Modul Masterarbeit.