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Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München (MVITAufstV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Masterstudium „Verwaltungsinformatik“
Abschnitt 3 Berufspraktische Einführung
Abschnitt 4 Abschluss des Aufstiegsverfahrens
Abschnitt 5 Schlussvorschrift
§ 5 Module - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Masterstudium „Verwaltungsinformatik“
§ 5 Module
(1) Das Masterstudium wird in Modulen durchgeführt.
(2) Die Module unterteilen sich in
1.
die Pflichtmodule,
2.
die Pflichtmodule der Vertiefungsrichtung und
3.
das Modul Masterarbeit.