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§ 14 Widerspruchsverfahren bei Modulprüfungen - Digitale Gesetze
Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München (MVITAufstV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Masterstudium „Verwaltungsinformatik“
Abschnitt 3 Berufspraktische Einführung
Abschnitt 4 Abschluss des Aufstiegsverfahrens
Abschnitt 5 Schlussvorschrift
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Masterstudium „Verwaltungsinformatik“
§ 14 Widerspruchsverfahren bei Modulprüfungen
Prüfungsrechtliche Widerspruchsverfahren werden von der Universität der Bundeswehr München durchgeführt.