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§ 13 Zuständigkeit des Prüfungsamtes - Digitale Gesetze
Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München (MVITAufstV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Masterstudium „Verwaltungsinformatik“
Abschnitt 3 Berufspraktische Einführung
Abschnitt 4 Abschluss des Aufstiegsverfahrens
Abschnitt 5 Schlussvorschrift
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Masterstudium „Verwaltungsinformatik“
§ 13 Zuständigkeit des Prüfungsamtes
Das Prüfungsamt der Universität der Bundeswehr München ist zuständig
1.
für die Führung der Studien- und Prüfungsakten,
2.
für die Organisation des Ablaufs der Modulprüfungen und
3.
für die Ausstellung der Abschlusszeugnisse.