Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
[object Object] (MTAPrV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Ausbildung
Teil 2 Staatliche Prüfung
Abschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches
§ 11 Teile der staatlichen Prüfung
§ 12 Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses
§ 13 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
§ 14 Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung
§ 15 Teilnahme der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person an Teilen der staatlichen Prüfung
§ 16 Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung
§ 17 Zulassung zur staatlichen Prüfung
§ 18 Prüfungstermine für die staatliche Prüfung
§ 19 Prüfungsort der staatlichen Prüfung
§ 20 Nachteilsausgleich
§ 21 Rücktritt von der staatlichen Prüfung
§ 22 Versäumnisse
§ 23 Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch
§ 24 Niederschrift
§ 25 Vornoten
§ 26 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
Abschnitt 2 Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
Abschnitt 3 Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
Abschnitt 4 Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
Abschnitt 5 Abschluss des Prüfungsverfahrens
Teil 3 Erlaubnisurkunde
Teil 4 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 12 Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Staatliche Prüfung
Abschnitt 1: Allgemeines und Organisatorisches
§ 12 Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses
(1) An jeder Schule, die die Ausbildung durchführt, wird ein Prüfungsausschuss gebildet.
(2) Der Prüfungsausschuss ist für die ordnungsgemäße Durchführung der staatlichen Prüfung zuständig.