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§ 32 Laufbahnprüfung - Digitale Gesetze
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes (MntZollDVDV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Auswahlverfahren und Einstellung
Abschnitt 3 Ausbildungsordnung
Abschnitt 4 Prüfungen
§ 32 Laufbahnprüfung
§ 33 Prüfungsamt
§ 34 Prüfungsakte, Einsichtnahme
§ 35 Prüfungskommissionen
§ 36 Prüfungsgrundsätze
§ 37 Zwischenprüfung
§ 38 Bescheid, Zwischenprüfungszeugnis
§ 39 Abschlussprüfung
§ 40 Schriftliche Abschlussprüfung
§ 41 Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
§ 42 Mündliche Abschlussprüfung
§ 43 Bestehen der Laufbahnprüfung, Abschlussnote
§ 43a Laufbahnbefähigung und Berufsbezeichnung
§ 44 Abschlusszeugnis
§ 45 Wiederholung von Prüfungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Prüfungen
§ 32 Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung besteht aus:
1.
der Zwischenprüfung,
2.
den Leistungstests während der fachtheoretischen Ausbildung,
3.
den Leistungstests und den schriftlichen Bewertungen während der berufspraktischen Ausbildung sowie
4.
der Abschlussprüfung.