Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse (MilchMargG)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Zweiter Abschnitt Ermächtigungen, Zulassung von Ausnahmen
Dritter Abschnitt Überwachung, Lebensmittel-Monitoring, Befugnisse der Länder
Vierter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 8 Strafvorschriften
§ 9 Bußgeldvorschriften
§ 10 Ermächtigung
§ 11 Einziehung
Fünfter Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 8 Strafvorschriften - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Vierter Abschnitt: Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 8 Strafvorschriften
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 4a Absatz 2 ein Erzeugnis in Verkehr bringt.