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§ 14 Geltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften - Digitale Gesetze
Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse (MilchMargG)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Zweiter Abschnitt Ermächtigungen, Zulassung von Ausnahmen
Dritter Abschnitt Überwachung, Lebensmittel-Monitoring, Befugnisse der Länder
Vierter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
Fünfter Abschnitt Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Fünfter Abschnitt: Schlussbestimmungen
§ 14 Geltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften
Unberührt bleiben die Vorschriften des Lebensmittelrechts, soweit nicht Vorschriften dieses Gesetzes entgegenstehen.