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Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse (MilchMargG)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Zweiter Abschnitt Ermächtigungen, Zulassung von Ausnahmen
Dritter Abschnitt Überwachung, Lebensmittel-Monitoring, Befugnisse der Länder
Vierter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
Fünfter Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 12 Rechtsverordnungen in besonderen Fällen
§ 13 Anhörung von Sachkennern
§ 14 Geltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften
§ 15 (weggefallen)
§ 16 Inkrafttreten, abgelöste Vorschriften
§ 13 Anhörung von Sachkennern - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Fünfter Abschnitt: Schlussbestimmungen
§ 13 Anhörung von Sachkennern
Vor Erlaß von Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz soll ein jeweils auszuwählender Kreis von Sachkennern aus der Wissenschaft, der Verbraucherschaft und der beteiligten Wirtschaft gehört werden.