| die ungerundete Rangpunktzahl der Zwischenprüfung | mit 5 Prozent, |
| die Ausbildungsabschnitts- rangpunktzahl der weiteren Ausbildung | mit 18 Prozent, |
| die Ausbildungsabschnitts- rangpunktzahl des Laufbahnlehrgangs | mit 10 Prozent, |
| die Rangpunkte der vier Klausuren der Laufbahnprüfung | mit jeweils 10 Prozent und |
| die Rangpunktzahl der mündlichen Prüfung der Laufbahnprüfung | mit 27 Prozent. |