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§ 33 Bestandteile der Zwischenprüfung - Digitale Gesetze
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (MBPolVDVDV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeines
Teil 2 Auswahlverfahren und Einstellung
Teil 3 Ausbildung und Prüfungen
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Ausbildung
Abschnitt 3 Prüfungen
Unterabschnitt 1 Zwischenprüfung
§ 28 Zeitpunkt
§ 29 Prüfungsamt
§ 30 Einrichtung der Prüfungskommission
§ 31 Mitglieder der Prüfungskommission
§ 32 Entscheidungen der Prüfungskommission
§ 33 Bestandteile der Zwischenprüfung
§ 34 Gegenstand und Durchführung der schriftlichen Prüfung
§ 35 Bewertung der Klausuren
§ 36 Bestehen der schriftlichen Prüfung
§ 37 Zulassung zur mündlichen und praktischen Prüfung; Folge der Nichtzulassung
§ 38 Gegenstand, Durchführung und Protokoll der praktischen Prüfung
§ 39 Bewertung und Rangpunktzahl der praktischen Prüfung
§ 40 Bestehen der praktischen Prüfung
§ 41 Gegenstand, Durchführung und Protokoll der mündlichen Prüfung
§ 42 Bewertung und Rangpunktzahl der mündlichen Prüfung
§ 43 Anwesenheit weiterer Personen bei der mündlichen Prüfung
§ 44 Bestehen der mündlichen Prüfung
§ 45 Bestehen, Rangpunktzahl und Note der Zwischenprüfung
§ 46 Wiederholung der Zwischenprüfung
§ 47 Zwischenprüfungszeugnis
§ 48 Bescheid über die nichtbestandene Zwischenprüfung
Unterabschnitt 2 Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 3 Sonstiges
Teil 4 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 3: Ausbildung und Prüfungen
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Unterabschnitt 1: Zwischenprüfung
§ 33 Bestandteile der Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung besteht aus
1.
einer schriftlichen Prüfung,
2.
einer mündlichen Prüfung und
3.
einer praktischen Prüfung.
Die Bundespolizeiakademie kann mit Zustimmung des Bundespolizeipräsidiums festlegen, dass bis zum 31. Dezember 2024 in der Zwischenprüfung die praktische Prüfung entfällt.