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§ 9 - Digitale Gesetze
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung (LBG)
Erster Teil Allgemeine Vorschriften und Grundsätze über den freihändigen Erwerb
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
Zweiter Teil Enteignung
Dritter Teil Rechtsbehelfe
Vierter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Allgemeine Vorschriften und Grundsätze über den freihändigen Erwerb
§ 9
Werden Grundstücke beschafft, um dem Eigentümer Ersatzland zu gewähren (§ 3), so gilt § 56 entsprechend.