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Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung (LBG)
Erster Teil Allgemeine Vorschriften und Grundsätze über den freihändigen Erwerb
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
Zweiter Teil Enteignung
Dritter Teil Rechtsbehelfe
Vierter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Allgemeine Vorschriften und Grundsätze über den freihändigen Erwerb
§ 7
Kommt eine Abfindung in Land in Betracht, können die in den Ländern tätigen gemeinnützigen Siedlungsunternehmen im Sinne des Reichssiedlungsgesetzes mit der Beschaffung des Ersatzlands und der Durchführung der Umsiedlung beauftragt werden.
§ 7 - Digitale Gesetze