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Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung (LBG)
Erster Teil Allgemeine Vorschriften und Grundsätze über den freihändigen Erwerb
Zweiter Teil Enteignung
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 10
§ 11
Zweiter Abschnitt Gegenstand der Enteignung
Dritter Abschnitt Enteignungsentschädigung
Vierter Abschnitt Enteignungs- und Entschädigungsverfahren
Dritter Teil Rechtsbehelfe
Vierter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 10 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Teil: Enteignung
Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
§ 10
Für die in § 1 bezeichneten Zwecke ist die Enteignung zulässig.