Erster Abschnitt Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt Schadensfeststellung
Dritter Abschnitt Ausgleichsleistungen
Vierter Abschnitt Sonstige und Schlußvorschriften
§ 10 Frühere Feststellungen
§ 42 des Feststellungsgesetzes findet auch auf die Feststellungen Anwendung, die auf Grund saarländischer Rechts- oder Verwaltungsvorschriften getroffen worden sind.