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Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchUV)
Eingangsformel
§ 1 Durchführung der Untersuchungen
§ 2 Untersuchungsberechtigungsschein
§ 3 Erhebungsbogen
§ 4 Untersuchungsbogen
§ 5 Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten
§ 6 Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber
§ 7 Übermittlung von Unterlagen
§ 8 Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift
Schlußformel
Anlage 1 Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Anlage 1a Erhebungsbogen für die Nachuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Anlage 2 Zum Verbleib beim untersuchenden Arzt Erhebungs-/Untersuchungsbogen (Teil 2)
Anlage 2a Zum Verbleib beim untersuchenden Arzt Erhebungs-/Nachuntersuchungsbogen (Teil 2)
Anlage 3 Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten
Anlage 4 Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber
§ 8 Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 8 Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.