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Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIVHG)
Eingangsformel
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Stiftung des Bundes
Teil 3 Ländermittel
Teil 4 Schlußvorschriften
§ 14 Aufhebung der Stiftung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Stiftung des Bundes
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 14 Aufhebung der Stiftung
Die Stiftung wird aufgehoben, wenn der Stiftungszweck erfüllt ist.