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Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (HGrG)
Eingangsformel
Teil I Vorschriften für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder
Teil II Vorschriften, die einheitlich und unmittelbar gelten
Teil III Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 41 Abschlußbericht - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil I: Vorschriften für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder
Abschnitt IV: Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
§ 41 Abschlußbericht
Der kassenmäßige Abschluß und der Haushaltsabschluß sind in einem Bericht zu erläutern.