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§ 41 Abschlußbericht - Digitale Gesetze
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (HGrG)
Eingangsformel
Teil I Vorschriften für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder
§ 1 Gesetzgebungsauftrag
§ 1a Haushaltswirtschaft
Abschnitt I Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan
Abschnitt II Aufstellung des Haushaltsplans
Abschnitt III Ausführung des Haushaltsplans
Abschnitt IV Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
§ 32 Zahlungen
§ 33 Buchführung, Belegpflicht
§ 33a (weggefallen)
§ 34 Buchung nach Haushaltsjahren
§ 35 Vermögensbuchführung, integrierte Buchführung
§ 36 Abschluß der Bücher
§ 37 Rechnungslegung
§ 38 Gliederung der Haushaltsrechnung
§ 39 Kassenmäßiger Abschluß
§ 40 Haushaltsabschluß
§ 41 Abschlußbericht
Abschnitt V Prüfung und Entlastung
Abschnitt VI Sondervermögen des Bundes oder des Landes und bundesunmittelbare oder landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts
Teil II Vorschriften, die einheitlich und unmittelbar gelten
Teil III Übergangs- und Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Teil I: Vorschriften für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder
Abschnitt IV: Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
§ 41 Abschlußbericht
Der kassenmäßige Abschluß und der Haushaltsabschluß sind in einem Bericht zu erläutern.