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§ 21 (weggefallen) - Digitale Gesetze
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (HGrG)
Eingangsformel
Teil I Vorschriften für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder
§ 1 Gesetzgebungsauftrag
§ 1a Haushaltswirtschaft
Abschnitt I Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan
Abschnitt II Aufstellung des Haushaltsplans
Abschnitt III Ausführung des Haushaltsplans
§ 19 Bewirtschaftung der Ansätze des Haushaltsplans
§ 20 Bruttonachweis, Einzelnachweis
§ 21 (weggefallen)
§ 22 Verpflichtungsermächtigungen
§ 23 Gewährleistungen, Kreditzusagen
§ 24 Andere Maßnahmen von finanzieller Bedeutung
§ 25 Haushaltswirtschaftliche Sperre
§ 26 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen
§ 27 Sachliche und zeitliche Bindung
§ 28 Personalwirtschaftliche Grundsätze
§ 29 Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben
§ 30 Öffentliche Ausschreibung
§ 31 Änderung von Verträgen, Veränderung von Ansprüchen
Abschnitt IV Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
Abschnitt V Prüfung und Entlastung
Abschnitt VI Sondervermögen des Bundes oder des Landes und bundesunmittelbare oder landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts
Teil II Vorschriften, die einheitlich und unmittelbar gelten
Teil III Übergangs- und Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Teil I: Vorschriften für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder
Abschnitt III: Ausführung des Haushaltsplans
§ 21 (weggefallen)
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