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Anordnung über Halden und Restlöcher (HaldeRlAnO)
Eingangsformel
- Geltungsbereich
- Grundforderungen
- Anzeige
- Gestaltung von Böschungen
- Technische Dokumentation
- Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen
§ 17
§ 18
§ 19
§ 20
- Maßnahmen bei Gefahr
- Schlußbestimmungen
§ 19 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
-: Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen
§ 19
Bei Anzeichen von Rutschungen in der Nähe von zu schützenden Objekten sind die Böschungen bzw. Böschungssysteme einschließlich der gefährdeten Bereiche oberhalb und unterhalb von Böschungen durch spezielle Überwachungsmaßnahmen zu kontrollieren.