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Gerichtskostengesetz (GKG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Fälligkeit
Abschnitt 3 Vorschuss und Vorauszahlung
Abschnitt 4 Kostenansatz
Abschnitt 5 Kostenhaftung
§ 22 Streitverfahren, Bestätigungen und Bescheinigungen zu inländischen Titeln
§ 23 Insolvenzverfahren
§ 24 Öffentliche Bekanntmachung in ausländischen Insolvenzverfahren
§ 25 Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
§ 25a Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
§ 26 Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren
§ 26a Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
§ 27 Bußgeldsachen
§ 28 Auslagen in weiteren Fällen
§ 29 Weitere Fälle der Kostenhaftung
§ 30 Erlöschen der Zahlungspflicht
§ 31 Mehrere Kostenschuldner
§ 32 Haftung von Streitgenossen und Beigeladenen
§ 33 Verpflichtung zur Zahlung von Kosten in besonderen Fällen
Abschnitt 6 Gebührenvorschriften
Abschnitt 7 Wertvorschriften
Abschnitt 8 Erinnerung und Beschwerde
Abschnitt 9 Schluss- und Übergangsvorschriften
§ 25 Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 5: Kostenhaftung
§ 25 Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
Die Kosten des Verteilungsverfahrens nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung schuldet, wer das Verfahren beantragt hat.