Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
Eingangsformel - Digitale Gesetze
Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115 d des Grundgesetzes (GGArt115dGO)
Eingangsformel
§ 1 Einberufung
§ 2 Vorsitz
§ 3 Beratung
§ 4 Ausschußberatung
§ 5 Schlußberatung und Schlußabstimmung
§ 6 Entsprechende Anwendung der Geschäftsordnungen des Bundestages und des Bundesrates
Inhaltsverzeichnis
Eingangsformel
Zur Ausführung des Artikels 115d des Grundgesetzes hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates für die Beratung dringlicher Gesetzesvorlagen im Verteidigungsfalle die folgende Geschäftsordnung beschlossen: