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§ 9 Ermächtigung - Digitale Gesetze
Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (GemFinRefG)
§ 1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
§ 2 Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
§ 3 Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil
§ 4 Berichtigung von Fehlern
§ 5 Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
§ 5a Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
§ 5b Übermittlung statistischer Ergebnisse
§ 5c Rechtsverordnungsermächtigung
§ 5d Überweisung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer
§ 6 Umlage nach Maßgabe des Gewerbesteueraufkommens
§ 7 Sondervorschriften für Berlin und Hamburg
§ 8 Subdelegation
§ 9 Ermächtigung
Inhaltsverzeichnis
§ 9 Ermächtigung
Das Bundesministerium der Finanzen kann dieses Gesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum und unter neuer Überschrift im Bundesgesetzblatt bekannt machen.