§ 5 Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
Die Landesregierungen regeln durch Rechtsverordnung die Termine und das Verfahren für die Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.
Nicht amtlicher Hinweis:
(+++ § 5: Zur Anwengung vgl. § 7 +++)