Abschnitt 2 Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren
Abschnitt 3 Weitere GLÖZ-Standards
Abschnitt 4 Landschaftselemente
Abschnitt 5 Umweltsensibles Dauergrünland
Kapitel 3 Vorschriften der sozialen Konditionalität
Kapitel 4 Kontrollen, Mitteilungen und Sanktionen
Kapitel 5 Schlussbestimmungen
§ 5 Frist für die Anlage von Ersatzflächen - Digitale Gesetze
§ 5 Frist für die Anlage von Ersatzflächen
Die Ersatzfläche ist bis zu dem auf die Genehmigung folgenden Schlusstermin für den Sammelantrag nach § 6 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes anzulegen.