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§ 49 Aufrechnung - Digitale Gesetze
Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (GAPInVeKoSV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen; Flächenüberwachungssystem
Abschnitt 3 Sammelantrag
Abschnitt 4 Meldungen über Hopfen; Vorgaben zu Hanf
Abschnitt 5 Kontrollverfahren
Abschnitt 6 Mitwirkungspflichten des Betriebsinhabers
Abschnitt 7 Berechnung der Direktzahlungen, Kürzungen und Sanktionen
§ 42 Allgemeine Vorschriften
§ 42a Verstöße gegen die Vorschriften des Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Mutterschafen und Mutterziegen
§ 43 Sanktion bei der Nichtanmeldung aller Flächen
§ 44 Sanktionen bei Übererklärungen bei flächenbezogenen Direktzahlungen
§ 45 Sanktionen bei gekoppelten Einkommensstützungen
§ 46 Verspätete Einreichung des Sammelantrags
§ 47 Reihenfolge der Abzüge
§ 48 Grenzwerte und Ausnahmen
§ 49 Aufrechnung
Abschnitt 8 Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 7: Berechnung der Direktzahlungen, Kürzungen und Sanktionen
§ 49 Aufrechnung
Zu Unrecht gezahlte Beträge können mit anderen Zahlungen des gleichen Jahres oder der Folgejahre, die von der zuständigen Zahlstelle an den Betriebsinhaber zu leisten sind, aufgerechnet werden.