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§ 50 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (GAPInVeKoSV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen; Flächenüberwachungssystem
Abschnitt 3 Sammelantrag
Abschnitt 4 Meldungen über Hopfen; Vorgaben zu Hanf
Abschnitt 5 Kontrollverfahren
Abschnitt 6 Mitwirkungspflichten des Betriebsinhabers
Abschnitt 7 Berechnung der Direktzahlungen, Kürzungen und Sanktionen
Abschnitt 8 Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 8: Schlussbestimmungen
§ 50 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.