Abschnitt 2 System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen; Flächenüberwachungssystem
Abschnitt 3 Sammelantrag
Abschnitt 4 Meldungen über Hopfen; Vorgaben zu Hanf
Abschnitt 5 Kontrollverfahren
Abschnitt 6 Mitwirkungspflichten des Betriebsinhabers
Abschnitt 7 Berechnung der Direktzahlungen, Kürzungen und Sanktionen
Abschnitt 8 Schlussbestimmungen
§ 43 Sanktion bei der Nichtanmeldung aller Flächen
Der Gesamtbetrag der dem Betriebsinhaber für ein bestimmtes Jahr im Rahmen von flächenbezogenen Direktzahlungen zu gewährenden Zahlungen ist um drei Prozent zu kürzen (Nichtanmeldungssanktion), sofern
1.
ein Betriebsinhaber für dieses Jahr nicht alle landwirtschaftlichen Parzellen im Sammelantrag angibt und
2.
der Unterschied zwischen der im Sammelantrag angemeldeten Gesamtfläche der angegebenen Parzellen und der angemeldeten Fläche zuzüglich der Gesamtfläche der nicht angegebenen Parzellen mehr als