Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 18 Öko-Regelungen - Digitale Gesetze
Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAPDZG)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
Teil 2 Direktzahlungen
Abschnitt 1 Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
Abschnitt 2 Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
Abschnitt 3 Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte
Abschnitt 4 Regelungen für Klima und Umwelt
§ 18 Öko-Regelungen
§ 19 Mittel für Öko-Regelungen
§ 20 Festlegung der Öko-Regelungen
§ 21 Tatsächliche Einheitsbeträge für Öko-Regelungen
Abschnitt 5 Gekoppelte Einkommensstützung
Teil 3 Tatsächliche Einheitsbeträge
Teil 4 Weitere Bestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Direktzahlungen
Abschnitt 4: Regelungen für Klima und Umwelt
§ 18 Öko-Regelungen
Ein Betriebsinhaber erhält jährlich auf Antrag eine Unterstützung für die freiwillig von ihm übernommenen Verpflichtungen zur Einhaltung von Regelungen für Klima und Umwelt (Öko-Regelungen).