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§ 21 Tatsächliche Einheitsbeträge für Öko-Regelungen - Digitale Gesetze
Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAPDZG)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
Teil 2 Direktzahlungen
Teil 3 Tatsächliche Einheitsbeträge
Teil 4 Weitere Bestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Direktzahlungen
Abschnitt 4: Regelungen für Klima und Umwelt
§ 21 Tatsächliche Einheitsbeträge für Öko-Regelungen
Der tatsächliche Einheitsbetrag oder die tatsächlichen Einheitsbeträge jeder Öko-Regelung ist oder sind die nach § 31 berechneten Beträge.