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§ 6 Ausbildungsplan - Digitale Gesetze
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin (GärtnAusbV)
Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Ausbildungsdauer
§ 3 Berufsfeldbreite Grundbildung und Zielsetzung der Berufsausbildung
§ 4 Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsrahmenplan
§ 6 Ausbildungsplan
§ 7 Berichtsheft
§ 8 Zwischenprüfung
§ 9 Abschlußprüfung in der Fachrichtung Baumschule
§ 10 Abschlußprüfung in der Fachrichtung Friedhofsgärtnerei
§ 11 Abschlußprüfung in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
§ 12 Abschlußprüfung in der Fachrichtung Gemüsebau
§ 13 Abschlußprüfung in der Fachrichtung Obstbau
§ 14 Abschlußprüfung in der Fachrichtung Staudengärtnerei
§ 15 Abschlußprüfung in der Fachrichtung Zierpflanzenbau
§ 16 Übergangsregelungen
§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1a (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin für die Fachrichtung Baumschule - sachliche Gliederung -
Anlage 1b (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin für die Fachrichtung Baumschule - zeitliche Gliederung -
Anlage 2a (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin für die Fachrichtung Friedhofsgärtnerei - sachliche Gliederung -
Anlage 2b (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin für die Fachrichtung Friedhofsgärtnerei - zeitliche Gliederung -
Anlage 3a (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin für die Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau - sachliche Gliederung -
Anlage 3b (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin für die Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau - zeitliche Gliederung -
Anlage 4a (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin für die Fachrichtung Gemüsebau - sachliche Gliederung -
Anlage 4b (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin für die Fachrichtung Gemüsebau - zeitliche Gliederung -
Anlage 5a (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin für die Fachrichtung Obstbau - sachliche Gliederung -
Anlage 5b (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin für die Fachrichtung Obstbau - zeitliche Gliederung -
Anlage 6a (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin für die Fachrichtung Staudengärtnerei - sachliche Gliederung -
Anlage 6b (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin für die Fachrichtung Staudengärtnerei - zeitliche Gliederung -
Anlage 7a (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin für die Fachrichtung Zierpflanzenbau - sachliche Gliederung -
Anlage 7b (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin für die Fachrichtung Zierpflanzenbau - zeitliche Gliederung -
Inhaltsverzeichnis
§ 6 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.