Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst (GADVDV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Auswahlverfahren
Abschnitt 3 Studienordnung
Abschnitt 4 Diplomprüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Unterabschnitt 2 Modulprüfungen
Unterabschnitt 3 Diplomarbeit
Unterabschnitt 4 Diplomkolloquium
§ 47 Zulassung zum Diplomkolloquium
§ 48 Ziel des Diplomkolloquiums
§ 49 Form des Diplomkolloquiums
§ 50 Termin des Diplomkolloquiums
§ 51 Sprache des Diplomkolloquiums
§ 52 Prüferinnen und Prüfer des Diplomkolloquiums
Unterabschnitt 5 Abschluss der Diplomprüfung
Unterabschnitt 6 Weitere Prüfungsvorschriften
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
§ 47 Zulassung zum Diplomkolloquium - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Diplomprüfung
Unterabschnitt 4: Diplomkolloquium
§ 47 Zulassung zum Diplomkolloquium
Zum Diplomkolloquium werden Studierende zugelassen, die ihre Diplomarbeit bestanden haben.