Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 34 Inhalt der Eintragung - Digitale Gesetze
Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes (G Artikel 29 Abs. 6)
Erster Abschnitt Volksentscheid
Zweiter Abschnitt Volksbegehren
§ 18 Gegenstand des Volksbegehrens
§ 19 Zulassungsantrag
§ 20 Inhalt des Zulassungsantrags
§ 21 Unzulässige Anträge
§ 22 Reihenfolge mehrerer Anträge
§ 23 Vertrauensmänner
§ 24 Entscheidung über den Zulassungsantrag
§ 25 Veröffentlichung des zugelassenen Antrags
§ 26 Änderung, Zurücknahme des Zulassungsantrags
§ 27 Eintragungsberechtigung
§ 28 Ausübung des Eintragungsrechts
§ 29 Eintragungsschein
§ 30 Einspruch gegen die Versagung des Eintragungsscheines und Beschwerde
§ 31 Eintragungsorgane
§ 32 Tätigkeit der Eintragungsausschüsse
§ 33 Auslegung der Eintragungslisten
§ 34 Inhalt der Eintragung
§ 35 Ungültige Eintragungen
§ 36 Feststellung und Prüfung des Eintragungsergebnisses
§ 37 Veröffentlichung des Eintragungsergebnisses
Dritter Abschnitt Volksbefragung
Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Volksbegehren
§ 34 Inhalt der Eintragung
Die Eintragung muß enthalten
1.
Vor- und Familiennamen,
2.
Geburtsdatum,
3.
Wohnort und Wohnung,
4.
die Unterschrift.