Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 9 Aktionsgrenzwerte für unerwünschte Stoffe - Digitale Gesetze
Futtermittelverordnung (FuttMV 1981)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Verkehr mit Futtermitteln
Abschnitt 3 Überwachung
Abschnitt 4 (weggefallen)
Abschnitt 5 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Verkehr mit Futtermitteln
Unterabschnitt 2: Kennzeichnung und Inverkehrbringen
§ 9 Aktionsgrenzwerte für unerwünschte Stoffe
Die Aktionsgrenzwerte für unerwünschte Stoffe sind in Anhang II der Richtlinie 2002/32/EG festgesetzt.