XIV. Sondervorschriften zur Bewältigung der Corona-Pandemie
XV. Energiepreispauschale
§ 109 Verordnungsermächtigung - Digitale Gesetze
§ 109 Verordnungsermächtigung
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verfahren bei der Festsetzung und der Auszahlung der Mobilitätsprämie näher zu regeln.