XIV. Sondervorschriften zur Bewältigung der Corona-Pandemie
XV. Energiepreispauschale
§ 107 Anwendung der Abgabenordnung
Auf die Mobilitätsprämie sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung mit Ausnahme des § 163 der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden.