Anlage (zu § 1)
Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 53, S. 4 - 18)
| Kapitel 1 (Ausgaben): | Investitionsfinanzierung |
| Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): | Sonstige Ausgaben |
| Kapitel 3 (Einnahmen): | Einnahmen |
| Anlage 1: | Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1 |
| Anlage 2: | Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2023 |
| Anlage 3: | Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens |
Kapitel 1Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2025 1 000 € | Betrag für 2024 1 000 € | Ist-Ergebnis
2023 1 000 € |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| Ausgaben | | | |
| 892 01-691 | Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen und zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft |
61 600 |
64 500 |
60 200 |
| Verpflichtungsermächtigung | 252 300 T€ | | | |
| davon fällig: | | | | |
|
Investitionsfinanzierung
Erläuterungen
|
| 6 |
| Zu Tit. 892 01 |
| Die veranschlagten Mittel werden für Förderkosten im Zusammenhang mit KfW-refinanzierten Darlehen und der KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der KfW Capital eingesetzt. |
| Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 10 765 Mio. Euro gefördert werden: |
| a) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen einschließlich Vorhaben in regionalen Fördergebieten und Leasingfinanzierung | 7 605 Mio. Euro |
| b) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften | 60 Mio. Euro |
| c) Innovationen und Digitalisierung | 2 100 Mio. Euro |
| d) Exportfinanzierung | 1 000 Mio. Euro |
| Der für 2025 geplante Förderjahrgang führt mit dem oben genannten Volumen in Höhe von 10 765 Mio. Euro über die gesamte Laufzeit betrachtet zu einer barwertigen Zinsverbilligung in Höhe von 263,5 Mio. Euro. |
| Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden. |
| Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2025 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt. |
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung, Tilgungszuschüssen und Beteiligungsfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:
|
Kapitel 2Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2025 1 000 € | Betrag für 2024 1 000 € | Ist-Ergebnis
2023 1 000 € |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| Sonstige Ausgaben | | | |
| 427 09-011 | Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige |
220 |
200 |
176 |
| 531 01-013 | Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens | 800 | 650 | |
Sonstige Ausgaben
Erläuterungen
|
| 6 |
| Zu Tit. 427 09 |
| Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen. |
| Zu Tit. 531 01 |
| Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird. Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können. Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden. Darunter fallen auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten. |
| Aus dem Ansatz können auch Erstattungen an sonstige Bereiche im Inland geleistet werden, wie zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). |
| Mehr wegen Inflationsanpassung, dem aktuellen Stand geplanter Evaluationen von Förderprogrammen ab 2025 sowie ab 2025 Mitveranschlagung der Ausgaben des wegfallenden Titels 671 01 in Höhe von 50 T Euro. |
| Zu Tit. 575 01 |
| Der Betrag ist für eine mögliche Negativ-Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau angelegten liquiden Mittel vorgesehen. |
| Zu Tit. 595 01 |
Kapitel 3Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2025 1 000 € | Betrag für 2024 1 000 € | Ist-Ergebnis
2023 1 000 € |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| Einnahmen | | | |
| 119 99-680 | Vermischte Einnahmen | – | – | 220 |
| 141 02-680 | Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | – | – | – |
| 162 01-691 | Erträge aus Vermögen | 421 137 | 409 372 | 623 366 |
| Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 892 01. Die Höhe der Mehreinnahmen zur Verstärkung des Titels 892 01 dürfen jedoch nicht zu einer Überschreitung der prognostizierten inflationierten Förderzielgröße von insgesamt 432,4 Mio. Euro führen. |
Einnahmen
Erläuterungen
|
| 6 |
| Zu Tit. 119 99 |
| Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen. |
| Zu Tit. 162 01 |
| Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens: |
| a) Vergütung ERP-Förderrücklage | 227 980 T€ |
| b) Vergütung der KfW-Gewinnrücklagen I und II | 128 289 T€ |
| c) Vergütung der ERP-Risikodeckungsmasse | 57 755 T€ |
| d) Zinserträge | 7 113 T€ |
| Summe | 421 137 T€ |
| Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr eingesetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. |
| Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Finanzen eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht. |
| Zu Tit. 182 01 |
| Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen an Unternehmen: 489 244 T€. |
| Zu Tit. 129 01 |
AbschlussKa- pitel | Bezeichnung | Einnahmen
| Ausgaben
| davon entfallen auf |
sonstige Ausgaben
| Zinskosten
| Zuweisungen und Zuschüsse | Investitionen
|
| 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € |
1
| Investitions- und Exportfinanzierung | 961 357 | 1 191 033 | – | – | 7 333 | 1 183 700 |
2
|
Anlage 1
Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1Titel sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) | Aus- gaben- soll 2025 | a) Bis einschl. 31.12.2023 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2025 b) VE 2024 c) VE 2025 | davon fällig |
| 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 ff. |
| in Mio. € |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
| 892 01 |
Anlage 2
Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2023
Aktivseite | | | | 2023 EUR | 2022 EUR |
| A. | Barreserve und Anlagen | | |
| 1. | Guthaben bei Kreditinstituten | 315 351 908,16 | | 282 872 554,51 |
| 2. | Anlage in Spezialfonds | 1 656 258 715,11 | | 1 656 258 715,11 |
| 3. | Anlage bei Unternehmen | 11 350 201,03 | | 17 379 484,09 |
| 4. | Gesonderter Finanzierungsblock „Mikromezzaninfonds Deutschland I“ | 47 575 245,06 | | 48 831 395,28 |
| 5. | Gesonderter Finanzierungsblock „Mikromezzaninfonds Deutschland II“ | 62 559 646,71 | 2 093 095 716,07 | 66 237 376,46 |
| B. | Darlehensforderungen | 981 951 902,98 | 848 031 992,56 |
| C. |
Passivseite | | | | 2023 EUR | 2022 EUR |
| A. | Rückstellungen | | |
| 1. | Rückstellung Förderlasten | 678 605 469,72 | | 612 760 737,61 |
| 2. | Rückstellung High-Tech-Gründerfonds | 0,00 | | 0,00 |
| 3. | Rückstellung MMF I | 0,00 | | 0,00 |
| 4. | Rückstellung MMF II | 0,00 | 678 605 469,72 | 0,00 |
| B. | Verbindlichkeiten | | |
| 1. | Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast | 5 558 297,44 | | 5 912 703,02 |
| 2. | Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds |
47 575 245,06 | |
48 831 395,28 |
| 3. | Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds II |
62 559 646,71 |
115 693 189,21 |
Anlage 3 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens |
Im Jahr 2023 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 9,2 Mrd. Euro gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 219,4 Mio. Euro.
Die ERP-Förderrücklage wird im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, darüber hinaus dient sie als Eigenkapital der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2023 vertragsgemäß wie folgt vergütet:
- •
Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 8 des „Durchführungsvertrages 2019“ durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW.
- •
Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden einer separaten Gewinnrücklage zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können.
- •
Die gemäß § 6 des „Durchführungsvertrages 2019“ als gesonderte Gewinnrücklage gebildete ERP-Risikodeckungsmasse dient vorrangig der Abdeckung der Risiken aus dem ERP-Beteiligungsportfolio in der KfW Capital. Anpassungen der ERP-Risikodeckungsmasse an die Höhe des ERP-Beteiligungsvolumens in der KfW Capital erfolgen zu Lasten bzw. zu Gunsten der ERP-Gewinnrücklage I.
- •
Die Gewinnrücklagen nehmen ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2023 auf 507,9 Mio. Euro und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:
- •
350,5 Mio. Euro für die ERP-Förderrücklage
- •
89,3 Mio. Euro für die ERP-Gewinnrücklage I
- •
68,1 Mio. Euro für die ERP-Risikodeckungsmasse
Diese zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2023 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital wurden wie folgt eingesetzt:
- 1.
Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2023 in Höhe von 219,4 Mio. Euro.
- 2.
Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 288,6 Mio. Euro wurden gemäß den vertraglichen Regelungen der ERP-Gewinnrücklage I zugeführt. Da das ERP-Beteiligungsvolumen der KfW Capital in Höhe von 1 748,0 Mio. Euro den Saldo vom 31.12.2022 von 1 339,9 Mio. Euro übersteigt, war eine Dotierung der ERP-Risikodeckungsmasse zum 31.12.2023 mit 408,1 Mio. Euro zulasten der ERP-Gewinnrücklage I erforderlich. Hiernach beläuft sich der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I zum 31.12.2023 auf 1 639,0 Mio. Euro. Der Saldo der ERP-Risikodeckungsmasse zum 31.12.2023 beläuft sich auf 1 748,0 Euro.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2023 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.