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§ 4 (weggefallen) - Digitale Gesetze
Verordnung über die Prüfung zum Betriebsleiter für Eisenbahnen (EBPV)
Abschnitt 1 Prüfungsausschuss, Prüfungskommission
Abschnitt 2 Zulassung zur Prüfung
Abschnitt 3 Durchführung der Prüfung
Abschnitt 4 Bewerten und Feststellen der Prüfungsergebnisse, Erteilen der Prüfungszeugnisse
Abschnitt 5 Wiederholungsprüfung, Einsicht in die Prüfungsunterlagen, Aufbewahrung
Abschnitt 6 Übergangsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Prüfungsausschuss, Prüfungskommission
§ 4 (weggefallen)