Abschnitt 1 Antragsberechtigung und Antragsinhalte
Abschnitt 2 Anforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität sowie Datenschutz und -sicherheit digitaler Pflegeanwendungen
Abschnitt 3 Anforderungen an den Nachweis des pflegerischen Nutzens
Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften für das Verwaltungsverfahren
Abschnitt 5 Inhalte und Veröffentlichung des Verzeichnisses für digitale Pflegeanwendungen
Abschnitt 6 Beratung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Abschnitt 7 Gebühren und Auslagen
Abschnitt 8 Schiedsverfahren
Abschnitt 9 Inhalte des Berichtes über digitale Pflegeanwendungen
Abschnitt 10 Schlussbestimmungen
§ 20 Grundsätze
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen Gebühren und Auslagen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.