Abschnitt 2 Zertifizierung von informationstechnischen Produkten oder Komponenten, informationstechnischen Systemen sowie Schutzprofilen
Abschnitt 3 Zertifizierung von Personen
Abschnitt 4 Zertifizierung von IT-Sicherheitsdienstleistern
Abschnitt 5 Anerkennung von sachverständigen Stellen
Abschnitt 6 Nebenbestimmungen
Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
Eingangsformel - Digitale Gesetze
Eingangsformel
Auf Grund des § 10 Absatz 1 des BSI-Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2821) verordnet das Bundesministerium des Innern nach Anhörung der betroffenen Wirtschaftsverbände im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: