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§ 2 Antragsverfahren - Digitale Gesetze
[object Object] (BSIZertV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Antragsverfahren
§ 3 Vorlage und Aufbewahrung von Unterlagen und sonstigen Beweismitteln
§ 4 Prüfkriterien, Anforderungen, sachliche Geltungsbereiche
§ 5 Form der Entscheidungen; Anhörungspflicht
§ 6 Mitwirkungsobliegenheit des Antragstellers
§ 7 Veröffentlichung von Zertifikaten und Anerkennungen
Abschnitt 2 Zertifizierung von informationstechnischen Produkten oder Komponenten, informationstechnischen Systemen sowie Schutzprofilen
Abschnitt 3 Zertifizierung von Personen
Abschnitt 4 Zertifizierung von IT-Sicherheitsdienstleistern
Abschnitt 5 Anerkennung von sachverständigen Stellen
Abschnitt 6 Nebenbestimmungen
Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Antragsverfahren
Anträge müssen schriftlich eingereicht werden und den Namen und die Anschrift des Antragstellers sowie das Datum des Antrags enthalten.