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§ 24 Redebeiträge - Digitale Gesetze
Geschäftsordnung des Bundesrates (BRGO 2025)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
I. Allgemeine Bestimmungen
II. Organe und Einrichtungen des Bundesrates
III. Die Sitzungen des Bundesrates
IV. Das Verfahren in den Ausschüssen
IVa. Das Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union
V. Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
§ 24 Redebeiträge
Die Redebeiträge sind grundsätzlich in freiem Vortrag vom Redepult aus zu halten. Es können Aufzeichnungen benutzt werden.