§ 9 Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Böttcher-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“
(1) Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Böttcher-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Betrieb im Böttcher-Handwerk Anforderungen erfolgsorientiert, kundenorientiert und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten. Dabei hat er lebensmittelspezifische Gesichtspunkte, materialtechnische Gesichtspunkte, technische Gesichtspunkte, ökologische Gesichtspunkte, ökonomische Gesichtspunkte, soziale Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
(2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Böttcher-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ besteht aus den folgenden Qualifikationen:
- 1.
Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren, dokumentieren sowie bewerten und daraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere:
- a)
Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten,
- b)
Ausschreibungen oder Angebotsanfragen öffentlicher Auftraggeber oder privater Auftraggeber jeweils analysieren und bewerten,
- c)
Vorgehensweise zur Feststellung der Rahmenbedingungen bei den Kundinnen und Kunden vor Ort erläutern und bewerten sowie fehlerhafte Vorleistungen erkennen sowie
- d)
Ergebnisse der vorstehenden Handlungsschritte dokumentieren und bewerten sowie daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten,
- 2.
Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, auch unter Berücksichtigung der berufsbezogenen Rechtsvorschriften und technischen Normen sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik, hierzu zählen insbesondere:
- a)
Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Geräten, von Maschinen, von Werkzeugen, von Materialien, von Rohstoffen, von Zubehör sowie von Personal, auch unter Berücksichtigung anzuwendender Verfahren, darstellen, erläutern und begründen,
- b)
Sicherheitsrisiken, Gesundheitsrisiken sowie Haftungsrisiken bewerten und Konsequenzen ableiten,
- c)
Verfahren zur Herstellung von Gebinden aus Holz sowie deren Bauteile auswählen, dabei folgende Anforderungen berücksichtigen:
- aa)
lebensmittelspezifische Anforderungen,
- bb)
materialtechnische Anforderungen sowie
- cc)