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Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (BmTierSSchV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Innergemeinschaftliches Verbringen
Unterabschnitt 1 Anforderungen an das innergemeinschaftliche Verbringen
§ 8 Genehmigungsfreies Verbringen
§ 9 Genehmigungspflichtiges Verbringen
§ 9a Verbringungsverbot für Tiere
§ 9b Verbringungsverbot für geimpfte Tiere
§ 10 Verbringungsverbot für bestimmte Waren
§ 10a Weitere Verbringungsverbote
§ 11 Besonderes Verbringungsverbot für Tiere und Waren
§ 12 Verbringen nach anderen Mitgliedstaaten
§ 13 Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten
§ 13a Besondere Bestimmungen für Affen und Halbaffen
§ 14 Besondere Bestimmungen für Fische
§ 14a
§ 14b
§ 15 Zulassungsbedürftige Betriebe
§ 16 Bekanntgabe der Zulassungen
§ 17 Ruhen der Zulassung
§ 18 Kennzeichnung
Unterabschnitt 2 Überwachung des innergemeinschaftlichen Verbringens
Abschnitt 3 Einfuhr
Abschnitt 4 Durchfuhr
Abschnitt 4a Ausfuhr
Abschnitt 5 Ausnahmen
Abschnitt 6 Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 14b - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Innergemeinschaftliches Verbringen
Unterabschnitt 1: Anforderungen an das innergemeinschaftliche Verbringen
§ 14b
(weggefallen)