Abschnitt 2 Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern
Abschnitt 3 Berufliche Entwicklung
Abschnitt 4 Personalentwicklung und Qualifizierung
Abschnitt 5 Dienstliche Beurteilung
Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 14 Höherer Dienst - Digitale Gesetze
§ 14 Höherer Dienst
Ein Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst dauert mindestens 18 Monate, in der Regel jedoch zwei Jahre. Er vermittelt die für die Laufbahn erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse.