Abschnitt 4 Personalentwicklung und Qualifizierung
Abschnitt 5 Dienstliche Beurteilung
Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 12 Mittlerer Dienst - Digitale Gesetze
§ 12 Mittlerer Dienst
Ein Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst dauert mindestens ein Jahr, in der Regel jedoch zwei Jahre. Er besteht aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.