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§ 11a Einfacher Dienst - Digitale Gesetze
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (BLV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern
Unterabschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
Unterabschnitt 2 Vorbereitungsdienste
§ 10 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
§ 10a Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 11 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 11a Einfacher Dienst
§ 12 Mittlerer Dienst
§ 13 Gehobener Dienst
§ 14 Höherer Dienst
§ 15 Verlängerung der Vorbereitungsdienste
§ 16 Verkürzung der Vorbereitungsdienste
§ 17 Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 3 Anerkennung von Befähigungen
Unterabschnitt 4 Sonderregelungen
Abschnitt 3 Berufliche Entwicklung
Abschnitt 4 Personalentwicklung und Qualifizierung
Abschnitt 5 Dienstliche Beurteilung
Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern
Unterabschnitt 2: Vorbereitungsdienste
§ 11a Einfacher Dienst
Ein Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst dauert mindestens sechs Monate.