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§ 11a Einfacher Dienst - Digitale Gesetze
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (BLV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern
Abschnitt 3 Berufliche Entwicklung
Abschnitt 4 Personalentwicklung und Qualifizierung
Abschnitt 5 Dienstliche Beurteilung
Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern
Unterabschnitt 2: Vorbereitungsdienste
§ 11a Einfacher Dienst
Ein Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst dauert mindestens sechs Monate.