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§ 5 Ausbildungsplan - Digitale Gesetze
Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten
Abschnitt 3 Übergangsrecht
Inhaltsverzeichnis
§ 5 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.