Kapitel 21 Spree-Oder-Wasserstraße, Berliner und Brandenburger Wasserstraßen
Kapitel 22 Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal
Kapitel 23 Havel-Oder-Wasserstraße
Kapitel 24 Obere Havel-Wasserstraße, Müritz-Havel-Wasserstraße und Müritz-Elde-Wasserstraße
Kapitel 25 Saale und Saale-Leipzig-Kanal
Kapitel 26 Grenzgewässer Oder, Westoder und Lausitzer Neiße
Kapitel 27 Peene
Kapitel 28 Donau
Dritter Teil Umweltbestimmungen
§ 11.12 Schifffahrt bei Eis - Digitale Gesetze
§ 11.12 Schifffahrt bei Eis
Droht infolge zunehmender Eisbildung die Einstellung der Schifffahrt, muss ein Fahrzeug oder ein Verband nach Weisung der zuständigen Behörde rechtzeitig einen Schutzhafen oder eine geeignete Liegestelle aufsuchen.